Kreuzfahrt News
Gründe für den Rücktritt von einer Kreuzfahrtreise
29.01.13 » Aktuelles » Kreuzfahrt allgemein
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich vor allem bei Reisen, die früh gebucht werden und deren Reisepreis sehr hoch ist. Diese Voraussetzungen treffen auf die meisten Kreuzfahrtreisen zu. Damit der Urlaub auf hoher See nicht zum finanziellen Abenteuer wird, sollten deshalb gerade Seefahrer und Schifffahrtsbegeisterte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Vielen ist allerdings unklar, wann diese greift und unter welchen Bedingungen gezahlt wird?

Üblicherweise sind die folgenden klassischen Fälle abgesichert: eine kurzfristige schwere Erkrankung, eine Unfallverletzung oder der Tod eines nahen Angehörigen oder eines Mitreisenden. Ebenso greift der Versicherungsfall bei Impfunverträglichkeit und daraus resultierenden Komplikationen, bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes und bei erheblichen Sachschäden am Eigentum des Versicherten.

Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Fälle, bei denen einige Versicherer zahlen. Dazu gehören etwa eine Schwangerschaft oder defekte Prothesen. Geld zurück gibt es auch bei einer Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, einer Trennung oder der Einreichung einer Scheidungsklage. Selbst eine unerwartete gerichtliche Ladung wird von so manchem Versicherer akzeptiert.

Schlechte Karten hat hingegen, wer verschläft und deshalb das Kreuzfahrtschiff verpasst. Nur wenn sich die öffentlichen Verkehrsmittel zum Hafen um mindestens zwei Stunden verspäten, greift die Versicherung.

Aber was ist mit der Angst vor einem Schiffsunglück? Gerade mit Blick auf die Havarie der „Costa Concordia“, die vor einem Jahr vor der Küste der Toskana gesunken ist, stellt dies eine berechtigte Frage dar. Hier muss aufgepasst werden, denn subjektive Gefühle rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt. Angst, auch vor Terroranschlägen, ist kein versicherter Grund. Ebenfalls nicht in den Leistungsbereich der Reiserücktrittsversicherung fallen Naturkatastrophen. Als höhere Gewalt sind sie ein Versicherungsfall für den Reiseveranstalter.

Der aktuelle Test der Stiftung Warentest nennt zehn sehr gute Angebote zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Demnach empfehlen sich für Einzelpersonen und Familien besonders die Tarife der Würzburger (Qualitätsurteil 1,0), der HanseMerkur (Qualitätsurteil 1,4) und der AGA (Qualitätsurteil 1,5). Diese Gesellschaften leisten nicht nur beim Rücktritt vor Antritt der Kreuzfahrt, sondern unter bestimmten Umständen auch beim Abbruch der Reise.

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