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Heiraten auf einem Kreuzfahrtschiff - Romantik pur
25.07.12 » Themenkreuzfahrten »
Den Traum, auf hoher See zu heiraten, teilen viele Pärchen, die das freudige Ereignis meist mit einer großen Hochzeitsreise mit ihrer Familie und ihren Freunden kombinieren möchten. Doch wer wirklich damit beginnt, sich mit den Plänen für eine Hochzeit an Bord eines Kreuzfahrtschiffs zu beschäftigen, der gibt oft die Idee schnell wieder auf. Zwar kann man jederzeit ein romantisches Eheversprechen abgeben, doch amtlich anerkannt wird dies nicht. Wer wirklich richtig an Bord heiraten will, muss viel Aufwand auf sich nehmen.

Kapitäne dürfen nicht trauen
Grundlegend scheint das Prinzip der Eheschließung an Bord einfach: Man bittet einfach den Kapitän darum, die Trauung durchzuführen. Nur: Kapitäne dürfen in heutiger Zeit längst schon keine Hochzeiten mehr durchführen. Dieser Mythos ist ein Überbleibsel der Zeiten des 16. bis 19. Jahrhunderts, als Schiffsreisende teilweise monatelang unterwegs und ein Standesbeamter nicht in Sicht war. Inzwischen ist dieses Kapitänsprivileg lange aufgehoben. Wer auf einem deutschen Kreuzfahrtschiff heiraten möchte, braucht einen Standesbeamten und muss dies laut Gesetz „auf der Erde“ tun. Dazu zählt zwar auch ein Schiff, aber nur, wenn es im Hafen festgemacht hat. Deutsche Kreuzfahrtschiffe scheiden als Hochzeitsdampfer also aus.

Schiffe aus Malta oder den Bermudas als Alternative
Die Rettung sind meist Schiffe, die unter maltesischer Flagge fahren, denn das hiesige Parlament hat das Kapitänsprivileg vor einigen Jahren wieder hergestellt. Dies bedeutet, diese dürfen die Trauung vornehmen, allerdings in nur in internationalen Gewässern. Dies bedeutet, das Schiff muss sich wenigstens zwölf Meilen von der Küste entfernt aufhalten. Eine fast gleichlautende Regelung gibt es für die Bermudas. Einige große Kreuzfahrtunternehmen lassen einige Schiffe genau deshalb unter maltesischer Flagge fahren.

Die deutsche Bürokratie
Generell erkennt die Bundesrepublik solche Eheschließungen an. Dazu muss diese nach den Vorschriften des jeweiligen Gastlandes durchgeführt worden sein. Zudem muss es eine sogenannte Apostille geben. Dies ist ein Beglaubigungsschreiben der deutschen Botschaft oder eines Konsulats der Bundesrepublik, das bescheinigt, dass alles mit rechten Dingen vor sich gegangen ist.

Weitere Reiseinfos gibt es auf reiseguides.de.

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