Kreuzfahrt News
Reederei kann nichts für Seegang
18.08.10 » Kreuzfahrt allgemein »
Das Amtsgericht München entschied jüngst in einem Rechtstreit, dass eine Kreuzfahrtreederei nicht für den starken Seegang während einer Kreuzfahrt verantwortlich gemacht werden könne. Ein Kläger hatte während einer Atlantik-überquerung das 'ständige Schaukeln' als Mangel moniert. Aus seinen bisherigen Erfahrungen von Schiffsreisen auf deutschen Binnenseen war ihm das nicht bekannt. Der Richter kam jedoch zu dem Schliß, dass auf einer Kreuzfahrt mit heftigem Seegang gerechnet werden müsse. Dem Kreuzfahrtanbieter könne die Beeinträchtigung durch den Seegang nicht zur Last gelegt werden. (Amtsgericht München, Az. 274 C 23442/00)


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