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Treibstoffzuschlag begründen
02.07.10 » Kreuzfahrt allgemein »
Reedereien müssen Treibstoffzuschläge begründen und dürfen zusätzliche Gebühren nicht ohne weiteres vom Kunden einfordern. Das Amtsgericht Rostock urteilte jüngst in einem Fall gegen die Praxis einer Reederei. In dem Fall erhielt der Kunde zusammen mit der Reservierungsbestätigung den Hinweis auf einen Treibstoffzuschlag von 273 Euro. Die Reederei versäumte dabei weitere Angaben ''zur Ölpreisentwicklung, zu den transportabhängigen Mehrkosten und zur Bemessung des Anteils, welcher auf die Reisenden umgelegt worden ist'', zu machen befand das Gericht. Dadurch sei es nicht möglich festzustellen, ob der Treibstoffzuschlag ''dem Grunde nach gerechtfertigt ist''. Die Reederei musste den Aufpreis verzinst zurückzahlen.
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